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Wirtschaftsverfassungsrecht im Wandel
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Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung enthält das Grundgesetz keinen gesonderten Abschnitt über die Wirtschaftsverfassung. Das Schweigen des Verfassungsgesetzgebers ist vor allem darauf zurückzuführen, daß im parlamentarischen Rat sehr unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Gestaltung des Wirtschaftslebens vertreten wurden. Die Arbeit untersucht, wie dieses Vakuum im Laufe der Zeit ausgefüllt und die Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes zunehmend an Gestalt gewonnen hat. Zentraler Motor hierfür war das BVerfG, in dessen Judikatur sich der Wandel des wirtschafts- und gesamtgesellschaftlichen Grundkonsenses widerspiegelt.
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1999
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