Die Institutionen und die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union nach Amsterdam
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Der institutionelle Rahmen der EU wird auf dem Stand des Anfang 1999 in Kraft tretenden Amsterdamer Vertrages erläutert. Tabellen, Grafiken und Statistiken machen die Darstellung anschaulich und praxisnah. Der erste Teil ist den EU-Institutionen gewidmet: Kommission, Rat, Parlament, Gerichtshof, beratende Ausschüsse (AdR, WSA), Europäische Zentralbank u. a. m., deren Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen werden dabei ebenso analysiert wie die internen Entscheidungsabläufe. Im zweiten Teil werden die Entscheidungsverfahren der EU dargestellt. Im Vordergrund stehen die Legislativverfahren des ersten Pfeilers. Doch auch auf andere Verfahren wird eingegangen, u. a. in den Bereichen der Umsetzung (Komitologie), der Währungsunion, der verstärkten Zusammenarbeit, der Aussen- und Sicherheitspolitik (zweiter Pfeiler) und der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit (dritter Pfeiler).