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Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie

Staatssteuerreformen in Preußen 1871-1893

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Die Geschichte der Steuergesetzgebung ist eng mit der Verfassungsgeschichte verbunden, insbesondere in der deutschen konstitutionellen Monarchie. Der Konflikt zwischen verschiedenen Interessengruppen bezüglich der Steuerlast steht im Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischen Teilhabebestrebungen und dem monarchischen Alleinherrschaftsanspruch, was die Handlungsfähigkeit des Steuergesetzgebers gefährdet. Dies führt dazu, dass das Steuerrecht institutionell erstarren und den Bezug zur sozialen sowie wirtschaftlichen Realität verlieren könnte. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Reform- und Wandlungsfähigkeit der deutschen konstitutionellen Monarchie während der Industriellen Revolution, insbesondere die Reorganisation des preußischen Staatssteuergefüges zwischen 1871 und 1893. Die Gewichtung innerhalb des institutionellen Gefüges von Abgeordnetenhaus, Herrenhaus und monarchischem Staatsministerium verändert sich im Laufe der Zeit, wobei das Abgeordnetenhaus zunehmend Einfluss auf den Steuerreformprozess gewinnt. Dies spiegelt sich im Wandel des Selbstverständnisses des preußischen Parlaments wider, das zum Forum für den Interessenausgleich zwischen Grundbesitz und beweglichem Kapital wird. Auch das Verhältnis zwischen Preußen und dem Reich ist im ständigen Wandel, was in Bismarcks Konzept einer „föderalen Finanzreform“ und deren Scheitern deutlich wird. Zudem verändern sich die Zielsetzungen der Steuergesetzgebung, die sich

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Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie, Andreas Thier

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1999
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