Die internationale Erschöpfung des Markenrechts unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und der Markenfunktionen
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Die im deutschen Recht bislang maßgebliche „Internationale Erschöpfung“ ist ein Thema, das seit der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft in der markenrechtlichen Praxis eine vielbeachtete Bedeutung gefunden hat. Der Versuch der Markeninhaber, Marktaufteilung, Preis- und Vertriebsbindungen sowie Bezugs- und Absatzbeschränkungen vorzunehmen, hat vielfach die Rechtsprechung beschäftigt und in der wissenschaftlichen Literatur Anlaß zu umfangreichen Diskussionen gegeben. Im Zuge einer Implementierung von Art. 7 Markenrichtlinie wurde nunmehr durch § 24 MarkenG die Erschöpfung auf den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkt. Der deutsche Gesetzgeber hat damit einen gravierenden Paradigmenwechsel vollzogen. Angesichts der eminenten praktischen Bedeutung untersucht der Autor, ob dennoch am Prinzip der internationalen Erschöpfung festgehalten werden kann. Anhand einer rechtlichen Systematisierung der markenrechtlichen Vorschriften wird dargelegt und nachgewiesen, daß die klassische Funktionenlehre nicht in der Lage ist, die auftretenden Fragen zu beantworten. Unter Berücksichtigung wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere der Ergebnisse der Informationsökonomie, wird die Marke als Mittel der Kommunikation qualifiziert und als Property Right anerkannt. Es wird aufgezeigt, daß weder die Kommunikationsfunktion noch die ökonomische Bedeutung der Marke eine Abschaffung der internationalen Erschöpfung erfordern.