Einseitige Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite zur Einwirkung auf Gesamtvereinbarungen im Rahmen wirtschaftlicher Krisen
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In der Rezession der vergangenen Jahre wurde die bis dahin nur akademische Frage virulent, ob und wie die Arbeitgeberseite in wirtschaftlicher Bedrängnis ihre Verpflichtungen aus Gesamtvereinbarungen - also Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen - ändern bzw. beenden kann. Einzelne dieser Aspekte haben die Diskussion der Rechtswissenschaft wie der Tagespolitik maßgeblich bestimmt. So hat sich der Deutsche Juristentag 1996 hiermit beschäftigt, und die Diskussion etwa um die »Flexibilisierung des Tarifrechts« und das »Bündnis für Arbeit« ist bis heute ungebrochen. Die praktische Relevanz wird durch eine Vielzahl aktueller höchstrichterlicher Urteile unterstrichen. Diese mittlerweile umfangreiche Auseinandersetzung ist jedoch bisher jeweils an Einzelaspekten orientiert. Die vorliegende Arbeit geht in vielen Einzelfragen über den derzeitigen Diskussionsstand weit hinaus. Ihre herausragende Bedeutung liegt darin, daß es sich um die erste umfassende monographische Behandlung dieser Frage mit ihren sämtlichen wesentlichen Facetten handelt. Diese werden zu einem geordneten Gesamtbild zusammengefügt. Dadurch ist dieses wissenschaftliche Werk auch für den Praktiker von bedeutendem Wert.