Internationaler Schutz der Menschenrechte vor Verletzungen durch Private
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Diese Arbeit unterscheidet zwischen dem Schutz vor realen Eingriffen Privater einerseits und Eingriffen, die nur vermeintlich von Privaten, tatsächlich aber vom Staat ausgehen, andererseits. Hiervon ausgehend, werden alle Möglichkeiten eines solchen Schutzes - Drittwirkung der Menschenrechte, staatliche Schutzpflichten und Zurechnung vermeintlich privaten Handelns zum Staat - behandelt und analysiert. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Inter-Amerikanische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Ergänzend und vergleichend werden weitere Konventionen zum Schutz spezieller Menschenrechte ebenso herangezogen wie die afrikanische Menschenrechtskonvention. Besonderes Gewicht wird auf die Auswertung der Rechtsprechung der jeweiligen Spruchkörper gelegt.