Role and function of the second chamber
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Zweite Kammern des Parlaments sind in Staatsverfassungen vorgesehen, um im Gesetzgebungsprozeß ein zusätzliches Element der Gewaltenbalance zu schaffen und bei der Gesetzesausarbeitung zusätzliche Möglichkeiten der Reflexion zu eröffnen. Dieses allgemeine verfassungsrechtliche Ziel wird u. a. an den Verfassungen Österreichs, der Schweiz (Ständerat), Deutschlands (Bundesrat), Portugals und der USA entfaltet. Darunter sind Staaten, in denen die zweite Kammer die Vertretung der Länder auf Bundesebene darstellt, wie auch solche, in denen Repräsentanten von Berufsständen, Universitäten oder Kirchen die zweite Kammer bilden (Korporativismus). Das Werk untersucht unter anderem, welchen Zugewinn an Pluralismus und Gewaltengliederung zweite Kammern im Verfassungsstaat bringen und welche Berechtigung ihnen daher vor dem Hintergrund eines modernen Verfassungsverständnisses zukommt. Es eröffnet aber auch einen guten Zugang zu den Grundlagen des Verfassungsstaates, zu Demokratie und Rechtsstaatsverständnis und gibt einen rechtsvergleichend angelegten Überblick über Europäische Verfassungen. Das Werk resultiert auf einer Konferenz der in über dreißig Ländern vertretenen European Association of Legislation.