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Dezentralisierungsmöglichkeiten im EG-Kartellrecht

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Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen einer dezentralen Bearbeitung von EG-kartellrechtlichen Fällen durch die nationalen Kartellbehörden. Zunächst wird eine Dezentralisierung de lege lata untersucht. Insbesondere wird die Bekanntmachung der Kommission «über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Fällen im Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag» kritisch gewürdigt. Derzeit ist vor allem eine Bearbeitung von bei der Kommission angemeldeten Verfahren problematisch. Die Bekanntmachung stellt insoweit keine zufriedenstellende Lösung dar. Es wird daher vorgeschlagen, langfristig eine Freistellungsbefugnis der nationalen Behörden anzustreben. Insgesamt setzt sich die Arbeit mit möglichen Zuteilungskriterien für die Arbeitsaufteilung auseinander. Insoweit werden vor allem die Grenzen der nationalen Ermittlungsbefugnisse und die Reichweite von nationalen Entscheidungen problematisiert. Letztlich ist eine Formulierung von Zuteilungskriterien davon abhängig, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Kommission entwickelt.

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1999

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