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Die Geschichte des modernen politischen Denkens ist eng mit dem Naturrecht verbunden, das dem neuzeitlichen Staat seine rationale Begründung lieferte. Dieses Konzept hat jedoch antike Wurzeln und entwickelte sich im 16. Jahrhundert, bevor es zur offiziellen Staatstheorie wurde. Die Vorstellung von zwei feindlichen konfessionellen Lagern - dem protestantischen Naturrecht von Melanchthon und dem katholischen der Schule von Salamanca - verkennt den topologischen Charakter des frühneuzeitlichen Wissens. Im 16. Jahrhundert lässt sich das Naturrecht eher nach Disziplinen rekonstruieren, die durch spezifische Fragestellungen und Methoden geprägt sind. Diese Lehren teilen ein gemeinsames Gedankengut: Das ius naturae wird als Reihe angeborener Gebote verstanden, die mit dem Dekalog und den Grundregeln der Ethik identisch sind, von Gott in die Herzen der Menschen geschrieben und auch nach dem Sündenfall wirksam sind. Unterschiede entstehen erst bei der Festlegung der formalen Eigenschaften dieser Gebote: Sind sie angeborene Ideen oder ein inhaltsloses Vermögen? Die humanistische Jurisprudenz entwickelte durch eine langwierige Diskussion eine Struktur, die vom modernen Naturrecht im 17. Jahrhundert übernommen wurde. Dennoch war das Naturrecht des 16. Jahrhunderts weit entfernt von der modernen politischen Wissenschaft, die eine rational-individualistische und säkularisierte Auffassung von Recht und Gerechtigkeit vertritt.
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Das Naturrecht vor dem Naturrecht, Merio Scattola
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- Erscheinungsdatum
- 1999
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