Nichthintergehbarkeit und Diskurs
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Die Untersuchung »Nichthintergehbarkeit und Diskurs« zerfällt in zwei Teile: im ersten Teil - auf der Grundlage einer Kritik der bisherigen »klassischen« Transzendentalpragmatik (K.-O. Apel / W. Kuhlmann) - wird ein neuer Begriff des Transzendentalen, verstanden als Begriff diskursiven Geltungssinns, entwickelt. Im Anschluß daran erfolgt die Explikation eines Modells transzendentaler Diskurse, das diesen Begriff aufnimmt und ihn »operationalisiert«. Transzendentale Diskurse sind Diskurse, in denen Präsuppositionshypothesen daraufhin überprüft werden, ob sich Diskurswelten konstruieren lassen, in denen die Wahrheit entsprechender Präsuppositionsformulierungen, ohne sich in strikt performative Widersprüche zu verwickeln, nicht unterstellt werden muß. Ist das der Fall, so zeigt sich im Scheitern des Präsuppositionskandidaten, daß der logische Bereich des Transzendentalen dessen objektionale Strukturen nicht enthält. An diese Explikation schließt sich eine Metakritik der J. Habermas'schen Strategie der Detranszendentalisierung im Sinne des methodischen Konzepts eines rekonstruktiven Naturalismus an. Im zweiten Teil der Untersuchung erfolgt die Exposition der Idee einer transzendentalen Anthropologie, eines transzendentalen Ich verstanden als »Intersubjekt«, dem a limine der Stellenwert einer intersubjektivistischen Präsupposition diskursiven Sprachgebrauchs eignet, sowie die Skizze der Exposition eines Begriffs von Freiheit, verstanden als »nichthintergehbare« Diskurspräsupposition. Daran schließt sich ein Vorschlag des Umbaus der Gesamtarchitektonik der Diskursethik zu einer Moraltheorie befolgungs-gültigen Handelns an. Der zweite Teil endet in einem Ausblick auf Bausteine zu einer revisionär-transzendentalpragmatischen Kategorienlehre. Im Anhang finden sich Auseinandersetzungen mit den Konzeptionen transzendentaler Diskurse, wie sie von R. Bubner und G. Schönrich vorgeschlagen worden sind.