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Lokale Gerechtigkeit im Einbürgerungsrecht

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Es wird vermutet, dass die Einbürgerungsquoten in den Bundesländern trotz einheitlicher Rechtsgrundlagen variieren. Diese Unterschiede werden untersucht und durch die Theorie der lokalen Gerechtigkeit erklärt, die besagt, dass gleiche Güter von unterschiedlichen Verteilern unterschiedlich verteilt werden. Bisher wurde diese Theorie vorwiegend in gesetzesfreien Kontexten angewendet. Im regulierten Verwaltungsrecht sind die Möglichkeiten der Verteilung jedoch eingeschränkt, da das Verwaltungshandeln gesetzlich gebunden ist. Übertragen auf das Recht bedeutet dies, dass identische Rechtsvorschriften von verschiedenen Anwendern unterschiedlich umgesetzt werden können, insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensvorschriften, die Spielraum lassen. Das Einbürgerungsrecht bietet zahlreiche solcher Vorschriften. Der Autor zeigt, dass die unterschiedlichen Einbürgerungspraxen der Länder auf abweichenden Anwendungen des Einbürgerungsrechts basieren. Diese Unterschiede werden als verschiedene Auffassungen über eine angemessene und gerechte Einbürgerungsregelung interpretiert. Der Autor verfolgt zwei Ziele: Erstens, die unterschiedliche Einbürgerungspraxis in den Bundesländern zu erläutern, und zweitens, die soziologische Theorie der lokalen Gerechtigkeit auf die Rechtsanwendung am Beispiel des Einbürgerungsrechts zu übertragen.

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Lokale Gerechtigkeit im Einbürgerungsrecht, Peter Friedrich Bultmann

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Erscheinungsdatum
1999
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