Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
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Der kompetente Praxis-Kommentar widmet sich zuverlässig den Fragen und Problemstellungen der Schulträger ebenso wie den Interessen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten. Die letzte Nachlieferung beinhaltet die einschlägigen Gesetzesänderungen und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Die Kommentierung wurde umfangreich überarbeitet, insbesondere ist die Kommentierung des neuen § 8b enthalten. So liegt der gesamten Schulpraxis erneut ein aktueller und vollständiger Kommentar zum Baden-Württembergischen Schulgesetz vor. Die Kommentierung richtet sich insbesondere an Schulträger, Schulleitungen, Schul(aufsichts)ämter, Jugendämter, Personalvertretungen, kirchliche und private Institutionen, Elternbeiräte, Schülervertretungen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Gerichte, Rechtsanwälte. Die profunde Sachkenntnis und weit reichenden Praxiserfahrungen der Autoren haben in einer anschaulichen, allgemein verständlichen und leicht nachvollziehbaren Kommentierung ihren Ausdruck gefunden. Damit ist der Kommentar für die gesamte Schulpraxis in Baden-Württemberg eine wichtige und nützliche Orientierungs- und Arbeitshilfe. Roland Wörz, Ltd. Regierungsdirektor a. D., war ehemals Referatsleiter in der Abteilung 7 (Schule und Bildung) des Regierungspräsidiums Stuttgart; Dieter von Alberti, Regierungsdirektor, war lange Jahre sein Stellvertreter und seit 2004 Referent im Kultusministerium, und Marc Falkenbach, Oberregierungsrat, ist in der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Stuttgart.