Das stellvertretende Commodum
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Im Fall des Unmöglichwerdens der Leistung gewähren zahlreiche Rechtsordnungen Europas dem Gläubiger Anspruch auf ein „stellvertretendes Commodum“, das der Schuldner anstelle des Leistungsgegenstandes erlangt hat. Auch in Österreich wird dieses, etwa für Versicherungs- und Schadenersatzleistungen praktisch bedeutsame Institut von Rechtsprechung und Lehre anerkannt. Diese Arbeit entwickelt hiefür eine dogmatische Begründung mit der für die Rechtsanwendung notwendigen Trennschärfe. Ihr erster Teil ermittelt den Grundgedanken der Ersatzherausgabe im deutschen Rechtskreis, insbesondere anhand § 281 deutsches BGB, mit vergleichendem Blick auf das anglo-amerikanische sowie das französische Recht. Darauf aufbauend werden, für das österreichische Recht erstmals in monographischer Tiefe, die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen untersucht. Weitere Schwerpunkte bilden die Verpflichtung zur Herausgabe eines Commodum ex negotiatione beim Doppelverkauf, ferner die Problematik der Drittschadensliquidation, die Ersatzherausgabe bei anfänglichen Leistungshindernissen sowie ihr Verhältnis zur Sachmängelgewährleistung.