Berichterstattung und Prüfung bei Unternehmensverträgen und Eingliederungen
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Zum Schutz der Aktionäre hat der Gesetzgeber Unternehmen bei bestimmten Zusammenschlüssen Informationspflichten auferlegt. Die vorliegende Arbeit soll Wege zu einer funktionsorientierten Umsetzung der Berichts- und Prüfungspflichten bei Unternehmensverträgen und Eingliederungen aufzeigen. Es wird versucht, sowohl die Interessen der beteiligten Aktionäre zu berücksichtigen als auch den Unternehmen eine hinreichende Flexibilität zu gewährleisten. Im Anschluß an eine Charakterisierung der Unternehmensverträge und Eingliederungen folgt die Untersuchung der Berichterstattung. Es wird erörtert, wann es bei den beteiligten Gesellschaften zu einer Berichtspflicht kommt. Weitere Kernpunkte stellen die Diskussionen um die Berichtspflichtigen, die Berichtsadressaten und die zweckadäquate Ausgestaltung von Unternehmensvertrags- und Eingliederungsberichten dar. An die Überlegungen zur Berichterstattung knüpft die Behandlung der Prüfung von Unternehmensverträgen und Eingliederungen an. Die Untersuchung zeigt, wann bei den beteiligten Gesellschaften eine Prüfungspflicht vorliegt und wie die Bestellung der Prüfer zu erfolgen hat. Schwerpunktmäßig wird die Durchführung der Prüfung behandelt. Diese Überlegungen enden mit einer Erörterung der Pflicht zur Erstattung von Prüfungsberichten. Um die Bedeutung der Verbindungsberichte und Prüfungen für die Vorbereitung sowie Durchführung der über Unternehmensverträge bzw. Eingliederungen beschlußfassenden Hauptversammlungen zu klären, wird die Beschlußphase in die Untersuchung einbezogen.