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Rettungsdienst durch Private

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Mit dem Transport von Kranken - »Rettungsdienst« - werden in Deutschland jährlich gut 2,8 Mrd. DM umgesetzt. Diese Aufgabe erledigte traditionell ein Oligopol von gemeinnützigen Hilfsorganisationen, das vom Roten Kreuz angeführt wurde. Seit den 90er Jahren haben auch gewinnorientierte Privatunternehmer diesen lukrativen Markt entdeckt. Dennoch ist diese v. a. landesrechtliche Materie in der laufenden Privatisierungsdiskussion und im ganzen öffentlichen Wirtschaftsrecht nahezu unerwähnt geblieben. Der Autor bündelt die komplizierten Organisationsstrukturen, auf denen das Nebeneinander von kommunaler Pflichtaufgabe, Teilnahme an deren Erfüllung und freier unternehmerischer Betätigung beruht. Anhand von Art. 3 GG, des Kartellrechts und des Vergaberechts wird festgestellt, daß die einseitige Bevorzugung der etablierten Hilfsorganisationen im kommunalen Rettungsdienst rechtswidrig ist. Entlang des Art. 12 GG und der Grundfreiheiten des EU-Vertrages wird nachgewiesen, daß die Bedürfnisklausel, die der freien unternehmerischen Betätigung auf dem Krankentransportmarkt entgegensteht, weitestgehend unhaltbar ist. Hinweise zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche und ein Materialienverzeichnis runden die Arbeit ab.

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Rettungsdienst durch Private, Martin Schulte

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Erscheinungsdatum
1999
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