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Deutsche Rechtsgeschichte

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Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.

Buchvariante

1999

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