Die Anwendung des Lugano-Übereinkommens im gewerblichen Rechtsschutz
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Das Schrifttum hat sich bislang nicht umfassend mit der Bedeutung des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) für den gewerblichen Rechtsschutz befasst. Die vorliegende Arbeit will diese Lücke schliessen. Im Zentrum der Dissertation steht Art. 16 Nr. 4 LugÜ, welcher für Klagen auf Gültigkeit und Eintragung von gewerblichen Schutzrechten eine ausschliessliche Zuständigkeit festschreibt. Im Lichte dieser Vorschrift und Art. 1 LugÜ wird einleitend der Anwendungsbereich des LugÜ im gewerblichen Rechtsschutz bestimmt. In weiteren Kapiteln werden Art. 16 Nr. 4 LugÜ und die weiteren Zuständigkeiten erläutert. Da das LugÜ besonderen Übereinkommen und Rechtserlassen der EU den Vorrang lässt, wird schliesslich auf die vorgehenden Zuständigkeiten eingegangen und eine Abgrenzung zu dem unter den EU-Staaten geltenden Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ) wie auch dem LugÜ vorgenommen.