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De-facto-Flüchtlinge in den Niederlanden und Deutschland im Lichte des Völkerrechts und einer europäischen Harmonisierung

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Die Zahl der De-facto-Flüchtlinge übersteigt in den meisten EU-Staaten die der förmlich anerkannten Flüchtlinge. Die Frage, wer im Einzelfall einen Flüchtlingsstatus und wer Schutz als De-facto-Flüchtling erhält, ist in der EU nicht einheitlich geregelt. Die Problematik der De-facto-Flüchtlinge wird im Lichte der einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen als Maßstab für die nationalen Teilrechtsordnungen Deutschlands und der Niederlande behandelt, wobei ebenfalls auf die bisherigen Entwicklungen einer europäischen Harmonisierung in diesem Bereich eingegangen wird. Anhand des Rechtsvergleiches wird aufgezeigt, daß die Personengruppe der De-facto-Flüchtlinge in den beiden Staaten nicht identisch ist. Auch die Gewährung von Abschiebeschutz und die sozialrechtliche Stellung weisen nach Regelungssystematik sowie nach Personenkreis erhebliche Unterschiede auf.

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1999

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