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Die vertragliche Verpflichtung, der contractus, bildet das zentrale Thema des behandelten Gaiusabschnitts, der Darlehen, Stipulation, Bürgschaft, schriftliche Verträge, Kauf und Verkauf, Vermietung, Gesellschaft, Auftrag und den Erwerb von vertragsmäßigen Rechten umfasst. Der Kommentar basiert auf dem Gaiustext, institutiones III 88-181, der neu konstituiert wurde, gestützt auf die Veroneser Handschrift, die Studemundschen Nachschrift und die Florentiner Pergamentblätter. Zwei Apparate für Parallelstellen und textkritische Anmerkungen begleiten den Text, wobei auffällige Fehlerquellen, wie falsch interpretierte Unzialsiglen, besonders berücksichtigt werden. Da von einem der Florentiner Blätter, dem Folium E/F, bisher keine Abbildung existierte, sind neuhergestellte Fotos mit diplomatischen Abdrucken abgebildet. Neben den juristischen Themen wird auch den sprachlichen Besonderheiten des Gaiusbuches Beachtung geschenkt. Es wird deutlich, dass das Latein des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts, einschließlich des gajanischen Juristenlateins, sich in mehrfacher Hinsicht vom Latein der ciceronischen Zeit unterscheidet, was oft zu Fehlinterpretationen geführt hat. Einige Gaiuspassagen sind daher der Interpolation verdächtigt worden. Unterschiedliche Forschungsprobleme werden separat behandelt, und ein Vergleich der Florentiner Texte mit den entsprechenden Passagen des Veronensis zeigt, dass die florentinischen Texte auf eine älter
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Gai Institutiones III, 88 - 181, Hein L. W. Nelson
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1999
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