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Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verteidigerverschulden

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Dem Recht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44 ff. StPO) kommt insgesamt erhebliche praktische Bedeutung zu. Dies wird allein an der Fülle der die Wiedereinsetzung betreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich. Als besonders problematisch stellt sich dabei die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals 'ohne Verschulden' des § 44 StPO bei Fragen des Verteidigerverschuldens dar. Diesem Fragenkreis kommt besonderes Gewicht bei der Versäumung von Revisionsfristen deshalb zu, weil die Revisionseinlegung und -begründung in der Praxis fast ausschließlich dem Verteidiger obliegt. Die Einhaltung der entsprechenden Fristen fällt damit regelmäßig in dessen Verantwortungsbereich. In der Beschäftigung mit den hiermit zusammenhängenden Fragen liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit. Methodisch geht der Autor so vor, dass er zunächst die Grundlagen des Instituts der Wiedereinsetzung im Strafprozess darstellt, um eine Basis für die nachfolgende Erörterung von Detailfragen zu schaffen. Es schließt sich ausgehend von einer allgemeinen Erörterung des Tatbestandsmerkmals 'ohne Verschulden' im Rahmen des § 44 S. 1 StPO eine Beschäftigung mit Problemen an, die speziell das Verteidigerverschulden betreffen. Ein Schwerpunkt liegt hier bei Zurechnungsfragen. Nachfolgend wird die Wiedereinsetzung bei Verteidigerverschulden im besonders praxisrelevanten Zusammenhang mit dem Revisionsrecht erörtert. Dernormativen Untersuchung schließt sich eine empirische Untersuchung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des BGH an. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick auf die künftige Entwicklung in den untersuchten Bereichen.

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1999

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