Die Familienrechtsreform in den fünfziger Jahren im Zeichen widerstreitender Weltanschauungen
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Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Familienrecht grundlegend geändert. Die wohl einschneidendsten Eingriffe in die ursprüngliche Fassung der einschlägigen Vorschriften erfolgten in den fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts. Sie waren durch die grundgesetzliche Verankerung des Prinzips der Gleichberechtigung veranlaßt. Die Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes waren so geprägt vom Kampf um eine angemessene Umsetzung des Gleichheitssatzes in das einfache Recht. Im Mittelpunkt der Familienrechtsreform standen dabei die Vorschriften des persönlichen Eherechts sowie das Kindschaftsrecht in der Fassung von 1900. Die Arbeit analysiert am Beispiel dieser Bestimmungen, welche Schwierigkeiten der Durchführung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Wege standen. Dabei arbeitet die Verfasserin nicht nur den wechselvollen Gang bei der Verwirklichung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Familienrecht seit 1948 auf, sondern macht auch die vielfältigen Ursachen, Motive, demoskopischen Gegebenheiten und Weltanschauungen deutlich, die in das Gesetzgebungsverfahren Eingang gefunden und seinen Fortgang bestimmt haben.