Die Übernahme staatlicher Gewährleistungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Die staatliche Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen bildet schon seit langem ein ständig angewandtes, wirtschaftspolitisch beliebtes Eingriffsmittel. Dennoch erscheint der Begriff «Gewährleistungen» im Grundgesetz und in anderen Gesetzen recht vage, und dies führt oft zu unübersichtlicher Praxis in der Verwaltung. Die Arbeit sucht eine Definition über die in der Verwaltungspraxis erscheinenden Gewährleistungsformen und schlägt Kriterien und Hinweise vor, mit denen bestimmt werden kann in welchem Ausmaß sich der Bund dieser Institution bedienen darf. Ferner bietet die Arbeit eine Untersuchung der Rechtsgrundlagen und finanz- und wirtschaftspolitischen Wirkungen öffentlicher Gewährleistungsübernahmen in Deutschland.