Vertragliche Beschränkungen der Berufung auf Willensmängel
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Obwohl die Regelungen über Willensmängel in §§ 19 ff. BGB zu den zentralen Problemen des Vertragsrechts gehören, ist noch nie umfassend untersucht worden, inwieweit die Entscheidungen des Gesetzgebers über die Beachtlichkeit von Willensmängeln abschließend sind oder ob abweichende Regelungen durch die Vertragsparteien möglich sind. Die Arbeit gibt einen Überblick über den komplexen und unübersichtlichen Zustand, den das deutsche Recht der Willensmängel durch Weiterentwicklungen in Rechtsprechung und Lehre vor allem durch Heranziehung der praeterlegal entwickelten Rechtsinstitute culpa in contrahendo und Geschäftsgrundlagenlehre erlangt hat, und stellt Gründe und Gestaltungsmöglichkeiten für vertragliche Modifikationen des gesetzlichen Interessenausgleichs dar. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den wenigen bisherigen Ausführungen zur Dispositivität der Anfechtungsrechte und der Rechte auf Vertragsaufhebung und -anpassung wegen c. i. c. oder Geschäftsgrundlagenstörung wird ein einheitliches Konzept entwickelt, das für alle vertraglichen Beschränkungen der Rechte wegen Willensmängeln gilt und deren Zulässigkeit mit einer differenzierenden Lösung Grenzen zieht. Für Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler, Wirtschaftsjuristen