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Die Schutzdauer im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

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Wenn besondere künstlerische oder technische Erzeugnisse nicht durch die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt werden, wird die Lücke häufig über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geschlossen. Bei diesem von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitut ist allerdings ein wesentliches Merkmal aller immateriellen Schutzrechte nicht geregelt: die Schutzdauer. Während sich die Praxis bislang damit behilft, Schutzdauern unsystematisch anhand des konkreten Einzelfalls zu bestimmen, entwickelt der Autor eine generell-abstrakte Lösung. Er analysiert die Parallelen zu den »echten« Immaterialgüterrechten und verdeutlicht, daß eine Schutzdauer zwar nur für einen Teilbereich des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes erforderlich ist, sich dort aber anhand derselben allgemeinen Schutz- und Begrenzungsinteressen ergeben muß. Die Arbeit bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praktikable Antwort auf eine oft gestellte, zentrale Frage an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterschutz. Die Praxis in Rechtsprechung und Wissenschaft kann damit erheblich an Rechtsklarheit gewinnen.

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Die Schutzdauer im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, Bertolt Götte

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2000
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