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Die eidesstattliche Versicherung nach §§ 807, 899 ZPO
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Am 1. 1. 1999 ging die eidesstattliche Versicherung in die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers über. Zur Vorbereitung hierauf erschien Ende 1998 die 1. Auflage. Sie fand sehr schnell großen Anklang und war deshalb bereits innerhalb des ersten Jahres nach ihrem Erscheinen vergriffen. Die Neuauflage berücksichtigt das EGInsOÄndG (Übergangsregelungen in Altverfahren), die Neubekanntmachung der GVGA (Text im Anhang), enthält. . einen neuen Allg. Teil (Vollstreckungsrecht/Gerichtsvollzieherverfahren in bezug auf die eidesstattliche Versicherung) . eine Neubearbeitung der Kapitel „Inhalt der eidesstattlichen Versicherung“, „Haftanordnung und Verhaftung des Schuldners“ und „Kosten des Verfahrens“.
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1999
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