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Die Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft nach dem neuen UmwStG unter Beteiligung beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner

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In der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Vorschriften des UmwStG für die Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft Anwendung finden und welche ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umwandlung nach sich zieht, wenn die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft beschränkt steuerpflichtig sind. Eng damit verbunden ist die Frage, welche Bedeutung dem auf einen im Ausland ansässigen Anteilseigner entfallenden Übernahmeerfolg – als Ergebnis der die Umwandlung begleitenden Übernahmeerfolgsermittlung nach § 4 Abs. 4 bis 6 UmwStG – im nationalen Steuer- und bilateralen Abkommensrecht zukommt. In diesem Zusammenhang wird auch die Bedeutung des § 50c EStG im Rahmen der Übernahmeerfolgsermittlung ausführlich analysiert. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die heute herrschende Literaturmeinung und die Finanzverwaltung beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner in ungerechtfertigter Weise benachteiligen. Für eine Besteuerung eines auf diesen Personenkreis entfallenden Übernahmegewinns fehlt eine Rechtsgrundlage. Ein Übernahmeverlust führt auch bei beschränkt Steuerpflichtigen sehr wohl zu einer Buchwertaufstockung bzw. einem Firmenwert («step-up»).

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Die Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft nach dem neuen UmwStG unter Beteiligung beschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner, Edin Hadzic

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2000
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