Joint Ventures im amerikanischen und deutschen internationalen Privatrecht
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Das Joint Venture hat sich als eine der wichtigsten Formen internationaler Unternehmenskooperation herausgebildet. Es gestattet den beteiligten Partnern, gemeinsame Projekte durchzuführen, ohne ihre rechtliche und wirtschaftliche Eigenständigkeit aufzugeben, und stellt damit eine Alternative, aber auch eine mögliche Vorstufe zur Unternehmensfusion dar. Wenn Partner aus verschiedenen Staaten ein Joint Venture verhandeln, oder wenn das Gemeinschaftsunternehmen der Erschließung neuer Märkte im Ausland dient, stellt sich die Frage, inwieweit die Parteien das anwendbare Recht vertraglich bestimmen können, und wo der Rechtswahlfreiheit durch öffentliche Ordnungsinteressen, insbesondere im Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht, Grenzen gesetzt sind. Die Arbeit untersucht diese Frage anhand der Rechtslage in Deutschland und den USA.