Kriterien für eine entschädigungspflichtige Inhaltsbestimmung
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Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Diskussion der Kriterien für eine ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung des Eigentums. Zunächst wird entwickelt, dass die alten Abgrenzungskriterien zur Bestimmung des Bereichs der Sozialpflichtigkeit und der Enteignung ohne größeren Erkenntniswert sind. Weil die Funktion des Eigentums von der Eigenart des Eigentumsobjekts abhängig sind, sind die Entschädigungsfragen im Atomrecht zum Teil nach besonderen Kriterien zu beurteilen. Wichtig ist auch, dass die Dogmatik der Abgrenzung von Sozialbindung und entschädigungspflichtiger Inhaltsbestimmung im Hinblick auf das Polizeirecht einerseits und das Naturschutzrecht sowie Denkmalschutzrecht anderseits an Wertungswidersprüchen leidet, die argumentativ nur schwer überwunden werden können.