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Der Regreß des Verbrauchers gegen den Hersteller nach selbst vorgenommener Beseitigung von Produktgefahren

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Das Produkthaftungsrecht verpflichtet den Warenhersteller zum Ausgleich, falls der Verbraucher durch gefährliche Produkte geschädigt wird. Stehen ihm aber auch Ersatzansprüche gegen den Hersteller zu, wenn der Verbraucher bereits im Schadensvorfeld die Produktgefahr erkennt und sie durch eigene Maßnahmen abwehrt? Die Arbeit unterzieht diese bisher in Rechtsprechung und Literatur wenig beachtete Frage einer systematischen Prüfung anhand des deutschen Zivilrechts. Insbesondere untersucht der Verfasser, inwieweit der Hersteller aufgrund der deliktischen Produzentenhaftung verpflichtet ist, dem Verbraucher Aufwendungen für schadenspräventive Maßnahmen zu erstatten. Dabei finden die sogenannten Rückrufpflichten des Warenherstellers und ihre Bedeutung für die Ersatzfähigkeit von Gefahrbeseitigungsaufwendungen besondere Berücksichtigung.

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2000

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