Sprachengesetzgebung in Katalonien
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Katalanisch und Kastilisch sind seit dem Autonomiestatut von 1979 die beiden Amtssprachen Kataloniens. Das Katalanische genießt dort überdies den Rang einer llengua pròpia (Landessprache) und soll als solche auch nationale Identität verkörpern. Die »Llei de Normalització Lingüística a Catalunya« von 1983 bezweckte eine erste „Normalisierung“ des im Vergleich zum Kastilischen in der Franco-Zeit benachteiligten Katalanischen. Anfang 1997 erkannten Politik und Gesellschaft mehrheitlich, daß tatsächliche „Normalisierung“ des Katalanischen und der Gesetzeswortlaut des Sprachengesetzes von 1983 nicht mehr in Einklang waren, und machten sich daran, Katalonien ein neues Sprachengesetz zu geben. Aus der Sicht des ausländischen Beobachters (Verfasser ist Sprachwissenschaftler und Jurist) werden die Vorbereitungsarbeiten und Debatten zur »Llei de Política Lingüística« geschildert, für die am 30. Dezember 1997 achtzig Prozent der Abgeordneten des katalanischen Regionalparlaments votierten. Mit Nachdruck setzten sich Kirchenvertreter und Gewerkschaftler für dieses zweite Sprachengesetz ein; die Kirche verband dies mit dem Ziel, sich von der spanischen Kirche abzugrenzen und Rom die Errichtung einer eigenständigen katalanischen Kirchenprovinz abzuringen. Die Gewerkschaften prangerten die Unternehmer an, nur aus Kostengründen am Katalanischen sparen zu wollen. Die vorliegende Arbeit, die für eine Neubewertung der katalanischen Sprachpolitik eintritt, nimmt zu relevanten Rechtsproblemen wie „linguistischen Grundpflichten“ des Bürgers und „linguistischen Strafen“ Stellung und kommt zum Ergebnis, daß Produktetikettierung in einer in der EU als offiziell anerkannten Sprache (also Katalanisch) mit dem europäischen Verbraucherrecht vereinbar ist.