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Der sogenannte référé législatif

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Der Grundsatz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, war und ist keine Selbstverständlichkeit. So waren Richter bis ins 20. Jahrhundert hinein zur Rückfrage beim Gesetzgeber z. B. bei unklaren Gesetzesstellen verpflichtet. In einer Wechselwirkung zwischen verschiedenen Elementen kamen unterschiedliche Ausprägungen dieses référé législatif genannten Verfahrens seit dem 18. Jahrhundert auch in deutschen Territorien vor. Die wichtigsten Faktoren für die Entstehung und Aufhebung des référé, wie die unterschiedlichen Gesetzesbegriffe, die Richterbilder, die verschiedenen Vorstellungen über die Rolle der Exekutive und Legislative werden in diesem Band ebenso analysiert wie die differenzierten verfassungshistorischen Hintergründe. Die Arbeit bietet damit eine umfassende historisch-vergleichende und quellennahe Analyse, die anhand des référé législatif den Blick für wesentliche Elemente des Verfassungsstaates der Neuzeit schärft.

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2000

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