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Objektive Grundrechtsgehalte

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Neben die „Urfunktion“ der Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat treten die „objektiven Grundrechtsgehalte“: Die Grundrechte errichten (auch) eine objektive Wertordnung, strahlen in die Rechtsordnung aus, begründen staatliche Schutzpflichten und bergen verfahrens- und organisationsbezogene Rechtsgehalte. Objektive Grundrechtsgehalte rühren an die Grundlagen des Staates und an die Stellung des Bürgers in Staat und Gesellschaft. Sie legen Grundwerte fest, geben dem ihnen verpflichteten „Grundrechtsstaat“ Staatsziele und Staatsaufgaben und greifen in die Balance der Staatsgewalten ebenso ein wie in die Symmetrie zwischen Entfaltungs- und Bewahrungsfreiheit der Bürger. Objektive Grundrechtsgehalte sind damit nicht zufällig die „Wachstumsbranche“ der jüngeren Grundrechtsdogmatik. Als solche enthalten sie deren Kernprobleme, die nach wie vor nicht befriedigend gelöst sind. Der Autor behandelt - nach begrifflichen und methodischen Festlegungen - die von vielerlei Unsicherheit und Spekulation geprägte Grundfrage nach der Verankerung objektiver Grundrechtsgehalte in der Verfassung, erörtert die grundrechtliche Wertfunktion, Grundrechtsverwirklichungspflichten des Staates oder der Bürger, grundrechtliche Schutzpflichten, die grundrechtliche Ausstrahlung - speziell in das Privatrecht - sowie grundrechtliche Verfahrens- und Organisationsgehalte. Darauf aufbauend werden das Verhältnis der objektiven Grundrechtsgehalte zum grundrechtlichen Abwehrrecht und die Implikationen objektiver Grundrechtsgehalte für „Staat und Gesellschaft“ an Hand ausgewählter Problemkreise diskutiert.

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2000

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