Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Krankenhausverweildauer in Deutschland
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Neben der Rentenversicherung ist das bundesdeutsche Gesundheitswesen in den letzten Jahrzehnten immer stärker unter Reformdruck geraten. Durch die überproportionale Ausgabenentwicklung geriet vor allem das Krankenhauswesen in Verruf, unwirtschaftlich und ineffizient zu handeln. Im Zuge einer gewünschten Verbesserung der Effizienz in der Krankenhausversorgung wurden von der Gesundheitspolitik internationale Vergleiche und im Anschluss zahlreiche »Gesundheits-Reformen« vorgenommen. Ein wesentlicher Ausgangspunkt der Reformen war die überhöhte durchschnittliche Patientenverweildauer bei einer sich verschärfenden Alterung der Wohnbevölkerung. Zentrale Fragestellungen der Untersuchung sind deshalb die Bedeutung der demographischen Entwicklung für die Krankenhausversorgung sowie die Analyse der Krankenhausverweildauer als geeigneter Indikator für Effizienz. Trotz aller Vorbehalte von Seiten der Gesundheitspolitik ist die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern seit Beginn des 20. Jahrhunderts permanent gesunken. Im Gegensatz dazu vergrößerte sich der Patientenbestand kontinuierlich und die Krankenhausbevölkerung wurde immer älter. Auf der Grundlage von Simulationsberechnungen zeigt sich aber, dass die demographische Entwicklung nur zu einem Viertel den bisherigen Fallzahlanstieg erklärt. Die Verweildauerentwicklung wurde ausschließlich von nichtdemographischen Faktoren bestimmt. Auch für die Zukunft wird die Demographie nur zu einem geringen Anteil zu einem Fallzahlanstieg beitragen und damit zusätzliche Kosten im Krankenhauswesen verursachen. Die alleinige Bewertung der durchschnittlichen Verweildauer ist aber ohne jede weitere Differenzierung ein äußerst problematisches Maß, um Effizienznachteile in der stationären Versorgung im internationalen Vergleich aufzudecken. Vielmehr sollten hierzu zahlreiche andere statistische Messwerte Berücksichtigung finden und von der amtlichen Statistik der Forschung zur Verfügung gestellt werden, die eindeutigere Hinweise auf krankenhausinterne Fehlentwicklungen zulassen.