Die unbekannte Nutzungsart
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Ein grundlegendes Prinzip des Urhebervertragsrechtes ist die Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch eine angemessene Beteiligung an der Werkverwertung. In kaum einer anderen Norm des Urhebergesetzes findet dieser Beteiligungsgrundsatz so deutlich seinen Ausdruck wie in § 31 IV UrhG. Trotzdem gelingt es in der juristischen Praxis immer wieder, die Norm zu Lasten des Urhebers zu umgehen. Der Autor stellt in dieser Arbeit die derzeit vertretenen Ansichten zur Definition der wesentlichen Normmerkmale gegenüber. Dabei zeigt er auf, daß eine unüberschaubare Vielzahl von unterschiedlich interpretierten Kriterien für Rechtsunsicherheit sorgt. Er löst sich vom Einzelfall und stellt allgemeingültige Kriterien für die Definition der Nutzungsart selbst sowie für die Bestimmung ihrer Neuheit und Bekanntheit auf. Weiterhin bestimmt er für ausgewählte praxisrelevante Nutzungsarten den konkreten Zeitpunkt ihrer Bekanntheit. Durch die Berücksichtigung ökonomischer und kartellrechtlicher Aspekte gelingt es ihm, einen Lösungsweg herauszuarbeiten, der einerseits den rasant fortschreitenden Entwicklungen im Multimediabereich Rechnung trägt und andererseits die urheberschützende Funktion der Norm wahrt. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen, die sich mit dem Urhebervertragsrecht beschäftigen. Sie will mit den in ihr enthaltenen neuen Definitionsansätzen einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion leisten.