Erhaltungsklauseln
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Die Möglichkeit teilweiser Nichtigkeit vertraglicher Bestimmungen zwingt den gewissenhaften Vertragsgestalter dazu, auch diesen Fall sinnvoll zu regeln. Die Kautelarpraxis ist bemüht, die ebenso ungewissen wie oft schwerwiegenden Folgen des § 139 BGB durch sogenannte «salvatorische Klauseln» juristisch in den Griff zu bekommen. Diese Klauseln bestehen regelmäßig aus einem Ersetzungs- und einem Erhaltungsteil. Gerade die Erhaltungsklausel bildet wegen ihrer gegebenenfalls weitreichenden vertragsändernden Wirkung den Hauptgegenstand der Untersuchung. Im Vordergrund steht neben der Einbettung des Problems in die allgemeine Teilnichtigkeitslehre und den durch Rechtsprechung und Literatur eröffneten Auslegungsvarianten der Erhaltungsklausel die Frage nach ihrem Verhältnis zur ergänzenden Vertragsauslegung und ihrer Wirksamkeit, insbesondere unter Berücksichtigung des AGB-Gesetzes.