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Bei der Besteuerung von Erwerb müssen Regelungen für negative Ergebnisse eines Erwerbsvorgangs oder der Erwerbstätigkeit eines Steuerpflichtigen vorgesehen werden. Dies gilt auch für ausländische Erwerbstätigkeiten, da das in Deutschland geltende „Welteinkommensprinzip“ ausländische Erträge von inländischen Steuerpflichtigen umfasst. Besondere Herausforderungen ergeben sich, wenn die ausländische Tätigkeit durch eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft erfolgt, da deren rechtliche Selbständigkeit den Abzug von Verlusten bei der inländischen Muttergesellschaft verhindert. Die Arbeit untersucht die nicht harmonisierte Besteuerung von Gewinnen und Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften im Kontext der Welteinkommensbesteuerung. Eine Asymmetrie entsteht, wenn Verluste steuerlich anerkannt werden, während vergleichbare Gewinne der deutschen Besteuerung entzogen sind. Im Fokus steht ein in Deutschland ansässiges Mutterunternehmen, das an einer ausländischen Tochtergesellschaft beteiligt ist. Nach der Definition des Verlustbegriffs und der rechtsgeschichtlichen Entwicklung der Verlustbehandlung erörtert der Autor die aktuelle Behandlung im Ertragsteuerrecht. Dabei werden Wertveränderungen der Beteiligung durch Teilwertabschreibung sowie deren Veränderungen durch Veräußern, Liquidation oder Kapitalherabsetzung behandelt. Die Untersuchung reflektiert die Bedeutung beider Bereiche in der Besteuerungswirklichkeit und kontrasti
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Verluste ausländischer Tochtergesellschaften im deutschen internationalen Steuerrecht, Frank Stockmann
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- 2000
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