Erfüllungskontrolle im Umweltvölkerrecht
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Umweltvölkerrecht kann nur dann wirksam sein, wenn es von den Staaten tatsächlich eingehalten wird. Die traditionellen Mittel der Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht tragen hierzu immer weniger bei. Neue Mechanismen der Erfüllungskontrolle sind daher in jüngster Zeit im Umweltvölkerrecht entwickelt worden. Sie beruhen auf der Erkenntnis der internationalen Staatengemeinschaft, daß häufig nicht mangelnder politischer Wille, sondern fehlende finanzielle und technische Kapazitäten den Grund für die Nichteinhaltung völkerrechtlicher Verträge darstellen. Im Mittelpunkt der modernen Verfahren der Erfüllungskontrolle steht daher die Unterstützung der betreffenden Vertragspartei. Ihrer Art nach sind sie nicht konfrontativ, sondern partnerschaftlich ausgerichtet. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler ebenso wie an Praktiker in internationalen Institutionen. Der Verfasser war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und als Vertreter einer nichtstaatlichen Organisation an der Entwicklung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen beteiligt.