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Umwandlungen unter Mitbestimmungsverlust

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Nicht selten haben Umstrukturierungen in Unternehmen und Konzernen Ab-schwächungen oder gar den Verlust unternehmerischer Mitbestimmung zur Folge. Man denke nur an die Überführung einer mitbestimmungspflichtigen Kapitalgesellschaft in die Rechtsform einer mitbestimmungsfreien Personengesellschaft oder an die Aufteilung der Arbeitnehmer auf mehrere Gesellschaften nach einer Spaltung mit der Folge, daß in keiner der neuen Gesellschaften die für die Unternehmensmitbestimmung relevante Schwelle der Arbeitnehmerzahl überschritten wird. Die Möglichkeit zu Umstrukturierungen hat der Gesetzgeber durch den Erlaß des Umwandlungsgesetzes 1995 erheblich verbessern wollen. Dabei hat er aber der unternehmerischen Mitbestimmung nur durch punktuelle Einzelregelungen Rechnung getragen, die kein geschlossenes Regelungskonzept erkennen lassen. Die Untersuchung arbeitet das Verhältnis zwischen der unternehmerischen Mitbestimmung auf der einen Seite und Umwandlungen auf der anderen Seite grundlegend auf. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob Umstrukturierungen unter Einsatz des umwandlungsrechtlichen Instrumentariums, die zu Mitbestimmungsverlusten führen, unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind. Im Kern konzentriert sich die Arbeit auf die sog. „arbeitsrechtlichen Vorgaben“, die das Umwandlungsgesetz für die Verschmelzung in § 5 Abs. 1 Nr. 9, für die Spaltung in § 126 Abs.1 Nr. 11 und für den Formwechsel in § 194 Abs. 1 Nr. 7 zwingend vorschreibt: Muß der Mitbestimmungsverlust, den die geplante Umstrukturierung mit sich bringen wird, im Umwandlungsakt selbst verlautbart werden? Und zu welchen Konsequenzen führt es, wenn diese Angaben fehlen, unvollständig oder unrichtig sind?

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2000

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