Das Wahlrechtsmittel im Strafverfahren
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Die Reform der Rechtsmittel im Strafverfahren ist Gegenstand sowohl einer langjährigen Diskussion als auch aktueller rechtspolitischer Bestrebungen. Dabei gerät das Wahlrechtsmittel, welches gegen Urteile des Amtsgerichts die Berufung und die Revision wahlweise beinhaltet, verstärkt ins Blickfeld. Es findet sich bisher nur im Jugendstrafrecht (§ 55 Abs. 2 JGG), wird aber von verschiedener Seite für das allgemeine Strafverfahrensrecht in Erwägung gezogen. Vorgesehen haben es in jüngster Zeit der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (1996) sowie – zuletzt – der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Strafverfahren (1999). Ziel der Arbeit ist es deshalb, Möglichkeiten und Grenzen des Wahlrechtsmittels eingehend zu erörtern.