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Die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und das Scheitern der klassischen Eingriffsverwaltung bei beurteilungskomplexen Tatbeständen

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Der Autor untersucht eine Problematik des allgemeinen Verwaltungsrechts, die in der Praxis der kartellbehördlichen Aufsicht über Ausbeutungsmißbräuche marktbeherrschender Unternehmen in extremer Weise deutlich wird: Das Phänomen informalen Verwaltungshandelns als planmäßige Umgehung der gesetzlich vorgesehenen förmlichen Handlungsinstrumente der klassischen Eingriffsverwaltung. Die Ursache sieht der Autor in der spezifischen Struktur und Funktion von Koppelungsnormen, die unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensermächtigungen in sich vereinen. Im Zusammenspiel mit den Instrumentarien des förmlichen Verfahrens räumen sie den Verwaltungsbehörden eine Verhandlungsposition ein, die es ihnen ermöglicht, «Verhandlungslösungen» durchzusetzen und auf den Erlaß von Verwaltungsakten zu verzichten, die den Weg zu gerichtlicher Kontrolle eröffnen würden. Eine solche Praxis setzt im Extremfall die verfassungsrechtlich verankerte Funktion der klassischen Eingriffsverwaltung außer Kraft und wird – zu diesem Ergebnis gelangt der Autor – selbst verfassungswidrig.

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2001

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