Verhaltenspflichten und Vertrauenshaftung
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Diese Abhandlung verknüpft zwei gleichermassen komplexe wie aktuelle Themenkreise. Zum einen behandelt sie das Rechtsinstitut der „Verhaltenspflichten“ sowie die aus ihrer Verletzung herrührende „Vertrauenshaftung“. Zum anderen erörtert der Verfasser die „Informationspflicht des Effektenhändlers“. Sowohl diese Informationspflicht als solche wie auch ihre ausdrückliche Erwähnung in Art. 11 des Börsen- und Effektenhandelsgesetzes (BEHG) waren Anlass eingehender Auseinandersetzungen in der neueren Literatur. Während Informationspflichten in Dienstleistungsbeziehungen seit längerem intensiv erforscht werden, wirft die Regelung von Art. 11 BEHG neben der traditionellen Problematik grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie deren wechselseitiger Beeinflussung auf. Ferner gibt eine Richtlinie der Schweizerischen Bankiervereinigung Anlass zu einer grundsätzlichen Stellungnahme zur Frage nach der Funktions- und Leistungsfähigkeit von Selbstregulierung.