Der Umweltgutachterausschuß
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Die Errichtung eines Umweltgutachterausschusses mit im Umweltauditgesetz geregelten Kompetenzen stellt für den Bereich des Umweltrechts einen einmaligen Schritt dar. Hierdurch wird eine Vielzahl von Fragestellungen insbesondere verfassungsrechtlicher Art aufgeworfen. Kernproblem ist dabei, ob eine derartige Ergänzung unmittelbarer Staatsverwaltung durch Elemente der »demokratischen Partizipation« als ein verfassungskräftiges Gebot verwaltungsorganisatorischer Öffnung der Staatsverwaltung für gesellschaftliche Entwicklungen anzusehen ist, oder ob es sich dabei um einen »unerwünschten Pluralismus in der Staatsverwaltung« handelt, der die Gefahr polykratischer Einflüsse mit sich bringt. Neben der Klärung dieser Problematik ist es ein weiteres Ziel der Arbeit, die Frage zu klären, ob sich das Umweltgutachterausschuß-Modell als praktisch funktionsfähiges Steuerungsmodell erwiesen hat und ob seine Übertragung auf andere Bereiche des Umweltrechts rechtlich möglich und praktisch zweckmäßig erscheint. Der Verfasser stützt sich auf umfangreiche eigene Erfahrungen, die er als Mitglied und Vorsitzender des Umweltgutachterausschusses gemacht hat.