Der Schutz von Ersatzteilen zwischen Geschmacksmuster- und Kartellrecht
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Im November 1998 ist die europäische Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen in Kraft getreten. Lange Zeit drohte deren Verabschiedung an der sog. Reparaturklausel für Ersatzteile zu scheitern. Nach den Vorschlägen der EG-Kommission sollte die Ausübung von Geschmacksmusterrechten in bezug auf Reparatur-Ersatzteile, die hinsichtlich ihres Designs mit dem ursprünglichen Bestandteil vollständig übereinstimmen müssen, aus Wettbewerbsgründen eingeschränkt werden. Der nun gefundene Kompromiß besteht in einem vorläufigen Verzicht auf eine derartige harmonisierende Klausel. Der Verfasser legt dar, welche Kriterien bei einer Lösung des Problems leitend sein müssen, erachtet jedoch nicht eine bestimmte Regelung als zwingend geboten. Auf rechtsvergleichender Grundlage zeigt er neben den verschiedenen Schutzmöglichkeiten für Design die Bezüge der Streitfrage zum Kartellrecht auf und analysiert die kartellrechtliche Beurteilung der Ausübung von Ausschließlichkeitsrechten.