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Steuergestaltung durch Verwendung hybrider Gesellschaften

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Steuern wirken nicht entscheidungsneutral. Eine Handlungsalternative, welche vor Steuern als die vorteilhafteste erschien, kann sich unter Berücksichtigung der Steuern als nachteilig erweisen. Steuerwirkungen sind daher in der Planung des unternehmerischen Handelns notwendig zu berücksichtigen. Vor allem in den Fällen, in denen langfristig wirksame Entscheidungen zu treffen sind, ist Steuerplanung notwendig. Vornehmlichstes Feld solcher Entscheidungen ist die Wahl der zivil- bzw. steuerrechtlichen Struktur des Unternehmens. Die Arbeit untersucht die optimale steuerliche Struktur eines dreistufigen internationalen deutschen Unternehmens. Besonderes Interesse, weil in der bisherigen Diskussion weitgehend vernachlässigt, gilt dabei den sog. hybriden Unternehmensstrukturen. Die Ertragsbesteuerung der Unternehmen ist weltweit geprägt von dem Dualismus zwischen steuerlich intransparenten und transparenten Unternehmen. Steuerlich intransparente Unternehmen (beispielsweise in Deutschland die AG und die GmbH) sind Steuersubjekte. Steuerlich transparente Unternehmen (beispielsweise in Deutschland das Einzelunternehmen und die Personengesellschaft) sind keine eigenständigen Steuersubjekte. Ihr Gewinn wird für steuerliche Zwecke von vornherein den hinter dem Unternehmen stehenden Eigentümern zugerechnet. Ist das Unternehmen grenzüberschreitend tätig, muss deren Steuersubjekteigenschaft durch zwei Staaten beurteilt werden. Kommt es dabei zu einem subjektiven Qualifikationskonflikt derart, dass das Unternehmen von einem Staat als steuerlich transparent, vom anderen als steuerlich intransparent qualifiziert wird, spricht man von einem hybriden Unternehmen. Erstmalig wird dieser Problemkreis aus einer konsequent wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive beleuchtet. Das führt zu äußerst interessanten neuen Einsichten.

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2000

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