Die Regelungsbefugnisse der Betriebspartner erörtert am Beispiel der ablösenden Betriebsvereinbarung
Autoren
Mehr zum Buch
Im Zuge der Globalisierung und der zunehmenden Verschärfung des Wettbewerbs wird es für deutsche Unternehmen immer wichtiger, insbesondere auf dem kosten-intensiven Feld „Personal“, schnelle Änderungen der Arbeitsbedingungen herbei-führen zu können. Dies ist aber häufig dann mit besonderen Schwierigkeiten ver-bunden, wenn es um die Ablösung von Zusagen geht, die der Arbeitgeber seiner Belegschaft im Wege der Gesamtzusage – beispielsweise in einseitig erlassenen „Richtlinien“ oder am „schwarzen Brett“ – oder in „Allgemeinen Arbeitsbedingungen“ gegeben hat oder wenn die Gewährung der Leistung zu einer sog. „betrieblichen Übung“ geworden ist. Die Rechtsprechung gab den Unternehmen bislang häufig nur „Steine statt Brot“, indem sie die Änderung von Sozialleistungen nur durch um-verteilende nicht aber durch leistungsabsenkende Betriebsvereinbarungen gestattete. Der Verfasser untersucht das Problem ausgehend von der grundsätzlichen Frage, welche Regelungsgegenstände überhaupt in die Befugnis der Betriebspartner fallen. Er weist nach, daß in einer Betriebsvereinbarung längst nicht jeder Sachverhalt normativ geregelt werden kann, und entwickelt eine systemimmanente Grenzziehung. Dabei zeigt sich am Rande sehr deutlich, daß bei der aktuellen Diskussion um „Tarifautonomie und Betriebsautonomie“ die „Vertragsautonomie“ nicht ausgeblendet bleiben darf. Zu der Ausgangsfrage entwickelt der Autor einen praktikablen und sehr hilfreichen Lösungsansatz aus dem Arbeitsvertragsrecht. Für die Änderung von Zusagen aus der Vergangenheit liefert das Werk wertvolle Argumentationshilfen; für die künftige flexible Gestaltung von Leistungszusagen an die Belegschaft ergeben sich entscheidende Hinweise.