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Kapitalbeteiligungsgesellschaften der Sparkassen

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Erstmals wird eine umfassende Darstellung der sparkassenrechtlichen Probleme der Beteiligungsfinanzierung vorgenommen. Wegen ihrer besonderen Stellung als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts können die Sparkassen nur solche Aufgaben betreiben, die mit ihrer Aufgabenstellung vereinbar sind. Aus diesen Gründen ist er Beteiligungserwerb durch Sparkassen nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. In Nordrhein-Westfalen sind diese in § 7 der Sparkassenverordnung geregelt. In den übrigen Bundesländern existiert überwiegend ein System der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Sparkassenaufsichtsbehörden. In der Untersuchung wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen derartige Genehmigungen erteilt werden können. Darüber hinaus werden auch die für die Beteiligungsfinazierung relevanten Normen des Kreditwesens behandelt. Ergänzt wird die Arbeit durch eine Bestandsaufnahme der sparkasseneigenen Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen, unter denen eine Datenerhebung durchgeführt wurde. Zielgruppe/Target groups: Banken, Spar- und Darlehenskassen, Bausparkassen

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2000

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