Die Geltung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
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Durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften 1973 stellte sich – wie auch in anderen Mitgliedstaaten – die Frage, wie Kollisionen zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Recht zu behandeln seien. In Großbritannien erschwerten Besonderheiten des Verfassungsrechts eine schnelle, vorbehaltlose Integration. Insbesondere der fundamentale Grundsatz der Parlamentssouveränität ließ es lange Zeit fraglich erscheinen, ob das Vereinigte Königreich überhaupt jemals den Erfordernissen der Gemeinschaft, in erster Linie dem Vorranganspruch des Gemeinschaftsrechts, gerecht werden könnte. Das Factortame -Verfahren Anfang der neunziger Jahre erwies sich diesbezüglich als Nagelprobe. Die Analyse der Entscheidungen und der seither ergangenen neueren Rechtsprechung zeigt: Letztlich folgen auch die britischen Gerichte den europäischen Vorgaben.