Grundrechte in einfachgesetzlichem Gewande
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In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts taucht in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder der Begriff der normativen 'Ausgestaltung der Grundrechte' auf, der auf eine positiv grundrechtsentfaltende Funktion des einfachen Gesetzgebers verweist. Grundlegende und ihn bindende Garantien des Grundgesetzes wie die des Eigentums, der Koalitions- oder der Rundfunkfreiheit werden hierdurch unversehens einem gestaltenden Zugriff der Legislative geöffnet. Mit dieser harmonischen Seite des Beziehungsgefüges zwischen Grundrechten und einfachem Recht ist ein grundrechtsdogmatisch noch weitgehend unerschlossenes Problemfeld angesprochen. Martin Gellermann füllt diese Lücke, indem er grundlegende Regeln für den Umgang mit ausgestaltenden Normen des subkonstitutionellen Rechts entwirft. Seinen Ausgangspunkt bildet die Unterscheidung zwischen der subjektiv-abwehrrechtlichen und der ihr gegenüberliegenden so genannten objektiven Grundrechtsseite. Vor diesem Hintergrund untersucht er die Einsatzfelder einer Ausgestaltungsdogmatik, erarbeitet die Charakteristika ausgestaltenden Rechts und entwirft ein verfassungsrechtliches 'Anforderungsprofil', dem ausgestaltende Aktivitäten des Gesetzgebers zu ihrer Verfassungskonformität genügen müssen. Der unter dem Stichwort der 'Umgestaltung' diskutierte Zugriff des Gesetzgebers auf den Bestand ausgestaltenden Rechts erfährt eine eigenständige Behandlung.