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Kollektive Koalitionsfreiheit und Betriebsverfassung

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Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden Konkurrenz für die Koalitionen erwächst. Dieses Ergebnis gilt ebenso für das SprAuG sowie für das EBRG. Mit der Arbeit der Autorin wird unter anderem gezeigt, daß vor allem im Bereich der tarifvertragsschützenden Normen der Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit wesentlich weniger weit reicht, als zahlreiche Stellungnahmen der arbeitsrechtlichen Literatur vermuten lassen. Letztlich wird auch die Frage, ob das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit Grenzen für eine Öffnung des Tarifvertrages im Sinne von § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält, zugunsten einer weitgehenden Öffnungsbefugnis beantwortet.

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2000

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