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Polizeiliche Informationsbeschaffung und Privatsphäre
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Der Schwerpunkt dieser 1997 abgeschlossenen Arbeit liegt in der Prüfung der landesrechtlichen Polizeigesetze zum gefahrenabwehrrechtlichen Großen Lauschangriff. Als einheitlicher Prüfungsmaßstab dient dabei primär die grundrechtliche Vorschrift des Art. 13 GG, welche durch verfassungsänderndes Gesetz vom 26.03.1998 geändert wurde. Auch im Lichte des novellierten Art. 13 GG werden im Rahmen einer Nachbetrachtung die derzeitigen Polizeigesetze kritisch beleuchtet, teilweise gar als nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben stehend erachtet. Daneben wird auch der strafprozessuale Große Lauschangriff – eher skeptisch – erörtert.
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2000
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